Kaltverguß

Anwendung:

Kaltverguss wird zum Verschließen von Fugen in Asphaltoberflächen eingesetzt.

Typische Schadensbilder wie Risse ab ca. 5 mm oder Fugen bis ca. 15 mm Breite bleiben nach der Sanierung dauerhaft verschlossen.

Eigenschaften:

  • ist kalt zu verarbeiten sowie VOC – frei;
  • wird bodeneben eingebaut, dadurch keine glatten Bitumenstreifen an der Straßenoberfläche;
  • beeinflusst nur unwesentlich die Optik der Asphaltfläche;
  • haftet gut an den Flanken der Fuge;
  • verschließt die Fuge dauerhaft und vermeidet dadurch weitere Schäden;
  • eignet sich auch für Betonfugen – technische Beratung erforderlich.

Verarbeitungsempfehlung:

Lose haftende Teile sowie Staub und Schmutz entfernen. Die Fuge beispielsweise mit Druckluft ausblasen. Wird die Fuge mit einem Hochdruck-reiniger / Wasserstrahl gesäubert darf Kaltverguss erst nach dem Abtrocknen eingebaut werden. Bei Reststaub an den Flanken sind diese mit bausion Bitumenemulsion C40B5-S (alte Bezeichnung bausion ® C40BF1-S) oder Haftgrund vorzubehandeln. Es muss sichergestellt sein, dass mindestens bis zur Trocknung der Oberfläche kein Regen einsetzt – je nach Witterung mindestens eine Stunde.

Kaltverguss vor Verwendung aufrühren. Das Material bodeneben vergießen, falls erforderlich mit einem Moosgummischieber über der Fuge „scharf“ abziehen.

Unmittelbar nach der Bearbeitung ist die behandelte Fuge mit trockenem Brechsand abzudecken. Die Freigabe für den rollenden Verkehr kann unmittelbar erfolgen.

Bezeichnung: Eigenschaft:
Bindemittel: polymermodifiziertes Bitumen
 Rohdichte: (DIN 1996) 1,0 g/cm³
 Lieferform:

• 10 kg Feinblechgebinden

(Einwegpalette a 44 x 10 kg)

Gefahrenhinweis: keine

Diese Produktinformation entspricht unserem jetzigen Informationsstand, die angegebenen Daten sind Durchschnittswerte unter Normalbedingungen. Der Verarbeiter ist verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Bei speziellen Anwendungsfragen beraten wir Sie gern. Es gelten unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

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